Gebäudeschadstofferkundung Asbest – VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3 schafft Rechtssicherheit
Verfasst am 01. Februar .
Asbesthaltige Baustoffe sind in vielen Gebäuden immer noch weit verbreitet. So gelten alle Gebäude aus der Zeit vor 1994 als asbestverdächtig. Dies bedeutet, dass insbesondere bei Umbau- oder Abbruchmaßnahmen Asbestfasern freigesetzt werden können und Nutzer und Handwerker gefährden können. Eine systematische Überprüfung und Dokumentation sollte deshalb für alle älteren Gebäude Standard sein. Im Vorfeld des Abbruchs ist sie sowieso vorgeschrieben (siehe Artikel „LAGA M23“).
Eine fachgerechte Erkundung setzt vor allem umfassende Erfahrungen des Sachverständigen zu Gebäudeschadstoffen und ihren Fundstellen voraus. Die VDI-Richtlinie 6202-3 („Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Asbest – Erkundung und Bewertung“; 2021-09) beschreibt das erforderliche systematische Vorgehen bei der Gebäudeschadstofferkundung auf Asbest. Dabei werden in einer detaillierten Begehung durch den Sachverständigen alle „Verdachtsmomente“ (d.h. schadstoffverdächtige Materialien und ihre Fundstellen) identifiziert. Auf abgesicherter statistischer Grundlage wird dann die Anzahl notwendiger Probenahmen abgeleitet (Probenahmeplan). Dies stellt sicher, dass mit ausreichender Aussagesicherheit asbesthaltige Materialien identifiziert werden können. Nur so werden Gefährdungen ausgeschlossen und der für die Entsorgung von Bauschutt geforderte Nachweis der „Asbestfreiheit“ erbracht (siehe Artikel „LAGA M23“).
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