Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) / Ökologische Studien
Der Schutz der Umwelt ist mit einer Vielzahl ineinandergreifender Gesetze geregelt, wie z. B. dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) sowie mit der FFH- (Fauna, Flora, Habitat) und SPA-Richtlinie (Special Protection Areas und Natura 2000 für den Vogelschutz). Erfüllen Bau- und andere Vorhaben den sog. Projektbegriff nach BNatSchG, dann muss eine Prüfung der Auswirkungen des Projekts auf Natur und Umwelt erfolgen.
Naturschutzgebiet „Ehrenbürg“ (Walberla)
Schwalbenschwanz-Schmetterling
Fast grundsätzlich sind Auswirkungen von Vorhaben auf europarechtlich geschützte Tierarten (Arten des Anhang IV FFH-Richtlinie) mit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu überprüfen. Bei Vorhaben in FFH-Gebieten ist die Verträglichkeit mit den Schutzgütern (Arten, Lebensräume) und Erhaltungszielen des FFH-Gebiets festzustellen. Bei größeren Projekten schreibt das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sogar die umfassende Prüfung weiterer Aspekte wie Schadstoff- und Lärm-Immissionen vor.
Damit keine vermeidbaren Beeinträchtigungen für Arten und Lebensräume beim Betrieb von Anlagen und bodenschutzrechtlichen Sanierungen, aber auch im Einwirkbereich von Baustellen oder bei Felssicherungsmaßnahmen entstehen, sind rechtzeitig die Auswirkungen des Vorhabens auf Schutzgüter zu prüfen, geeignete Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz auszuarbeiten und mit den Behörden abzustimmen. Darunter zählen z. B. die Einhaltung spezieller Zeiträume bei Gehölzrückschnitten für den Vogelschutz oder Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen.
Erdkröte
Die LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit Ihren Partnern:
- Vorprüfung des Vorhabens zur Klärung der Notwendigkeit von Fachprüfungen
- Ausarbeitung von Untersuchungskonzepten
- Unterstützung bei der Abstimmung mit Behörden
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen
- Umweltverträglichkeitsuntersuchungen
Jochen Köhler
Dipl.-Geoök. (Univ.)
Prokurist
Tel.: +49 911 12076 107
Fax: +49 911 12076 110
Mobil: +49 170 63 82 671
Jochen.Koehler@LGA-geo.de
LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
Christian-Hessel-Str. 1
90427 Nürnberg
Tel: +49 911 12076 100
Fax: +49 911 12076 110
info@LGA-geo.de
bewerbung@LGA-geo.de
Aktuelles
Sachverständige für Sicherungsbauwerke gegen alpine Naturgefahren
Sachverständige für Sicherungsbauwerke gegen alpine...
Mitgliedschaft in der RAL Gütegemeinschaft
Mitgliedschaft in der RAL Gütegemeinschaft...
Impulse-Online
LGA Impulse - Online Ausgabe Mit der aktuellen...
Asbest – Artikel in der NN vom 02.07.2024
Asbest – Artikel in der NN vom 02.07.2024 Unser...
Erfolgreiche Rezertifizierung nach ISO 9001
Erfolgreiche Rezertifizierung nach ISO 9001 Verfasst am...