Brandschutzklappen-Inspektion

Praktische alle Brandschutzklappen (BSK), die bis 1988 produziert wurden, enthalten asbesthaltige Bauteile. Neben dem Klappenblatt (Produktname u. a. „Promatect“) sind vor allem die Anschlagdichtungen (Produktname „Litaflex“) oftmals asbesthaltig. Je nach Baujahr und Hersteller liegen weitere Asbestbauteile vor. Alle diese Bauteile sind als „schwach gebundene Asbestprodukte“ im Sinn der TRGS 519 einzustufen. 

Asbesthaltige BSK sind unter anderem von folgenden Herstellern bekannt (in alphabetische Reihenfolge):
CEAG, HELIOS, KUFLER, NORDLUFT, SCHAKO, STADLER, STRULIK, TROX, WILDEBOER

Typische Einbausituationen von Brandschutzklappen

Typische Einbausituationen von Brandschutzklappen

Überblick über die wichtigsten Verwendungszeiträume:

  • längstens bis 30.09.1984 (je nach Hersteller), TROX bis Juni 1981:
    asbesthaltige Klappenblätter, Anschlagdichtungen und andere Bauteile
  • bis 31.07.1988 (TROX, SCHAKO), bis Mitte August 1988 (WILDEBOER):
    asbesthaltige Anschlagdichtungen („Litaflex“), vereinzelt asbesthaltiger Faserzement
  • spätestens ab Anfang 1989 (bei allen Herstellern): asbestfrei

Die vom Gesetzgeber geforderte fachkundige Beurteilung der Sanierungserfordernis von Bestandsgebäuden aufgrund asbesthaltiger Baustoffe erfolgte bislang auf der Grundlage der Asbest-Richtlinie („Richtlinien für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden“) in der Fassung von 1989. Danach wurden asbesthaltige BSK (ohne individuelle Überprüfung und ohne direkte Sanierungserfordernis) in die Dringlichkeitsstufe III eingestuft („Neubewertung langfristig erforderlich“, d. h. längstens nach 5 Jahren).

alte BSK mit asbesthaltigem Blatt und asbesthaltiger Dichtung

neue BSK, asbestfreie Dichtung

Mit der aktuellen Fassung der Asbest-Richtlinie (November 2020), die in der Anlage 16 der MVV TB 2023/04 („Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“) enthalten ist, wird jetzt klargestellt, dass vom Bauherren/Eigentümer eine individuelle Bewertung des Zustands asbesthaltiger BSK durchgeführt werden muss.

Gemäß MVV TB darf zudem von den asbesthaltigen Brandschutzklappen keine potenzielle Gefährdung für die Gesundheit der Nutzer ausgehen. Zudem muss eine Nutzergefährdung für Aufenthaltsräume sicher ausgeschlossen werden können.

Da bei asbesthaltigen BSK zunehmen Alterungserscheinungen auftreten, gibt die MVV TB auch Hinweise auf das Ende der Nutzungsdauer.

Die „LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung“ des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) vom Oktober 2018 nennen, auf Grundlage neuer Erkenntnisse über das Faserfreisetzungspotenzial bei asbesthaltigen BSK, besondere Anforderungen, insbesondere für Prüfungs-/ Wartungsarbeiten.

Für Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen BSK gilt eine Sachkunde- und Anzeigepflicht. Zudem sind u.a. Schutzmaßnahmen gemäß GefStoffV bei Asbestexposition (Mehrkammerschleusen mit Unterdruckhaltung, etc.) sowie Freimessungen für benachbarte Räume vorgeschrieben. Durch die aktuellen gesetzlichen Vorgaben erhöht sich insgesamt der Aufwand für den Betrieb und die Instandhaltung (Funktionsprüfung) von asbesthaltigen BSK deutlich.

stark beschädigte asbesthaltige Anschlagdichtung
(„Litaflex)“ mit Anhanftungen am Klappenblatt

stark beschädigte asbesthaltige Anschlagdichtung („Litaflex“)

Stand der Technik ist heute eine Einzelbeurteilung der Brandschutzklappen hinsichtlich ihres Zustandes durch einen Asbest-Sachverständigen und die Einstufung der Brandschutzklappen in Schadenskategorien in Abhängigkeit vom anzunehmenden Faserfreisetzungsrisiko.

Diese erfolgt aktuell gemäß der im März 2021 veröffentlichten „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen“ des Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS). Da oftmals aus organisatorischen und finanziellen Gründen kein zeitgleicher Austausch aller BSK eines Gebäudes erfolgen kann, kann der Asbest-Sachverständige mittels „Priorisierung“ Empfehlungen zur Reihenfolge des Abbruchs bzw. der Sanierung machen. Dies dient zugleich als Grundlage für die Abstimmung zwischen Gebäudeeigentümer, Baubehörde und Brandschutz-Sachverständigen.

Aufbauend auf die GVSS-Veröffentlichung erarbeitet derzeit ein VDI-Richtlinienausschuss – unter Beteilung der LGA (Frau Weiblen, Herr Malkmus und Herr Dr. Kisskalt) die VDI-Richtlinie „Asbesthaltige Brandschutzklappen“ (VDI 6202 Blatt 3.1). Damit soll allen Gebäudeeigentümern eine technische Grundlage für den Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen an die Hand gegeben werden. Der Entwurf der Richtlinie soll im Frühjahr 2024 (voraussichtlich im April) als Gründruck veröffentlicht werden.

Wir bieten Ihnen:

  • Fachkundige Begutachtung von Brandschutzklappen mit Prüfung auf Asbesthaltigkeit
  • Bewertung des aktuellen Zustands der asbesthaltigen Bauteile und Einstufung der Brandschutzklappen in Schadenskategorien / Prioritätsstufen entsprechend den GVSS-Handlungsempfehlungen
  • Technische Untersuchungen im Umfeld der Klappen (Beprobung und Untersuchung von Materialproben)
  • Aufstellen von Schadstoffkatastern
  • Sanierungs- und Entsorgungskonzepte
  • Arbeitsschutzkonzepte
  • Erstellen von Ausschreibungen
  • Projektsteuerung, Sanierungs-/Rückbauüberwachung

 

Wir sind vom Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) als „Sanierungsfachgutachter/-fachplaner“ für Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude und Anlagen zertifiziert.

Zudem ist die LGA-IUA als „Inspektionsstelle für Kontaminierte Bausubstanz und Bauabfälle“qualifiziert, Fremdüberwachungen durchzuführen und Aufgaben als Obergutachter zu übernehmen.

Herr Dr. Kisskalt ist vom Deutschen Abbruchverband (DA) als „Fachberater Abbruch“ in den Kategorien „Abbruch Allgemein“, „Gebäudeschadstoffe“ und „Abfallwirtschaft“ anerkannt.

Bernd Malkmus

Dipl.- Geol. (Univ.)

Tel.: +49 911 12076 112
Fax: +49 911 12076 110
Mobil: +49 151 16 76 50 43
Bernd.Malkmus@LGA-geo.de

Carmen Weiblen

Dipl.-Geogr. (Univ.)

Tel.: +49 911 12076 115
Fax: +49 911 12076 110
Mobil: +49 160 53 72 365
Carmen.Weiblen@LGA-geo.de

LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH

Christian-Hessel-Str. 1
90427 Nürnberg

Tel: +49 911 12076 100
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