Brandschutzklappen-Inspektion
Aufgrund der sehr guten technischen Eigenschaften kam Asbest bis Ende der 1980er Jahre auch in Brandschutzklappen zum Einsatz. Neben dem Klappenblatt selbst und – je nach Hersteller – weiteren Bauteilen, bestanden vor allem die Anschlagdichtungen aus einem asbesthaltigen Schaumstoff (Produktname „Litaflex“).
Asbesthaltige Brandschutzklappen sind unter anderem von folgenden Herstellern bekannt (in alphabetische Reihenfolge):
CEAG, HELIOS, KUFLER, NORDLUFT, SCHAKO, STADLER, STRULIK, TROX, WILDEBOER

Typische Einbausituationen von Brandschutzklappen

Typische Einbausituationen von Brandschutzklappen
Überblick über die wichtigsten Verwendungszeiträume:
- längstens bis 30.09.1984 (je nach Hersteller), TROX bis Juni 1981:
asbesthaltige Klappenblätter, Anschlagdichtungen und andere Bauteile - bis 31.07.1988 (TROX, SCHAKO), bis Mitte August 1988 (WILDEBOER):
asbesthaltige Anschlagdichtungen („Litaflex“), vereinzelt asbesthaltiger Faserzement - spätestens ab Anfang 1989 (bei allen Herstellern): asbestfrei
Alle diese Bauteile sind als „schwachgebundene Asbestprodukte“ im Sinn der TRGS 519 („Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“) einzustufen. Seit Ende der 1970er Jahre fordert der Gesetzgeber alle Eigentümer von Bestandsgebäuden auf, eine mögliche Sanierungserfordernis aufgrund asbesthaltiger Baustoffe fachkundig beurteilen zu lassen.
Dies erfolgt bislang auf der Grundlage der Asbest-Richtlinie („Richtlinien für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden“), die entsprechend den Bewertungsergebnissen eine sofortige Sanierung oder eine regelmäßige Neubewertung in Abhängigkeit vom Produktzustand und der Nutzung des Gebäudes vorschreibt.

alte BSK mit asbesthaltigem Blatt und asbesthaltiger Dichtung

neue BSK, asbestfreie Dichtung
Die Asbest-Richtlinie sah bei ihrer Einführung 1989 eine pauschale Einstufung von asbesthaltigen Brandschutzklappen (ohne individuelle Überprüfung) in die Dringlichkeitsstufe III („Neubewertung langfristig erforderlich“, d. h. längstens nach 5 Jahren) ohne direkte Sanierungserfordernis vor. Grund war, dass im normalen Betrieb von nicht-beschädigten Klappenblättern und -dichtungen auszugehen war und dass diese nach damaliger Einschätzung kaum Fasern freisetzen.
Heute sind immer noch ca. 500.000 der alten asbesthaltigen Brandschutzklappen in Betrieb. Viele zeigen nach der langen Betriebsdauer deutliche Alterungserscheinungen (v. a. an den Anschlagdichtungen).
Oftmals zerfällt der Asbestschaumstoff der Anschlagdichtungen bereits durch Alterungsprozesse und wird bei jeder Klappenauslösung weiter zerstört. Neben der eventuell eingeschränkten brandschutztechnischen Wirksamkeit haben Messungen mittlerweile gezeigt, dass derart beschädigte Brandschutzklappen bei der Auslösung (Aufschlagen des Blatts auf die Dichtung) Asbestfasern ins Lüftungssystem freisetzen können. Auch Beschädigungen eines asbesthaltigen Klappenblatts können zu einer Freisetzung von Asbestfasern beitragen. Aktuell lehnen deshalb einige Firmen die Wartung oder Prüfung an asbesthaltigen Brandschutzklappen ab. Manche Gebäudeeigentümer setzen deshalb die Prüfungs-/ Wartungsarbeiten aus und kommen so ihren Pflichten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht nach.

stark beschädigte asbesthaltige Anschlagdichtung
(„Litaflex)“ mit Anhanftungen am Klappenblatt

stark beschädigte asbesthaltige Anschlagdichtung („Litaflex“)
Eine Bewertung von Brandschutzklappen hinsichtlich deren Sanierungserfordernis (sofortige Sanierung bei starken Beschädigungen oder regelmäßige Neubewertungen bei nicht bzw. wenig beschädigten Bauteilen) ist daher nicht mehr zielführend, um eine mögliche Gefährdung der Nutzer abzuwenden. In den aktuellen „LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung“ des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) vom Oktober 2018 finden die neuen Erkenntnisse über das Faserfreisetzungspotenzial insbesondere bei Prüfungs-/ Wartungsarbeiten bereits Berücksichtigung.
Demnach gilt für die Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Klappen eine Sachkunde- und Anzeigepflicht. Außerdem sind Freimessungen vorgeschrieben, wenn Asbestfasern im Rahmen der Prüfungen durch die Auslässe der Lüftungsanlage in die Räume gelangen können, die an die Lüftung angeschlossen sind.
Daneben sind auch die in der Gefahrstoffverordnung aufgeführten Schutzmaßnahmen bei Asbestexposition (Mehrkammerschleusen mit Unterdruckhaltung, etc.), die den Vorgaben der TRGS 519 für „Abbruch und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten“ (Abschnitt 14) entsprechen, zu berücksichtigen.
Durch die aktuellen gesetzlichen Vorgaben erhöht sich insgesamt der Aufwand für den Betrieb und die Instandhaltung (Funktionsprüfung) von asbesthaltigen Brandschutzklappen deutlich, so dass neben den Brandschutzaspekten mittlerweile eine Sanierung auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten empfehlenswert ist.


personenbezogene Messung während Wartungsarbeiten an Brandschutzklappen
Stand der Technik ist heute eine Einzelbeurteilung der Brandschutzklappen hinsichtlich ihres Zustandes durch einen Asbest-Sachverständigen und die Einstufung der Brandschutzklappen in Schadenskategorien in Abhängigkeit vom anzunehmenden Faserfreisetzungsrisiko.
Hierzu veröffentlichte der Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) im März 2021 die vom Arbeitskreis Asbesthaltige Brandschutzklappen, in dem auch die LGA-IUA vertreten ist, erarbeitete „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen“. Die Veröffentlichung stellt den aktuellen Kenntnisstand im Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen zusammen. Sie richtet sich an Betreiber und Gebäudeeigentümer, Baufachleute und Fachfirmen der Bereiche Brandschutz und Technische Gebäudeausrüstung. Ziel ist es, aus Sachverständigensicht Handlungsempfehlungen für den sicheren Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen zu geben, solange keine entsprechenden Vorgaben von staatlicher Seite und/oder den Berufsgenossenschaften vorliegen.
Da oftmals aus organisatorischen und finanziellen Gründen kein zeitgleicher Austausch aller Brandschutzklappen eines Gebäudes erfolgen kann, ist die mit der „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen“ eingeführte „Priorisierung“ durch den Asbest-Sachverständigen mit Empfehlung der Reihenfolge des Abbruchs bzw. der Sanierung sinnvoll. Dies dient zugleich als Grundlage für die Abstimmung zwischen Gebäudeeigentümer, Baubehörde und Brandschutz-Sachverständigen.
Im Rahmen der Inspektion durch den Asbest-Sachverständigen wird zudem das Umfeld der Brandschutzklappe dokumentiert (z. B. Zugänglichkeiten, Raummaße, etc.) sowie auf das Vorhandensein von weiteren asbestverdächtigen (z. B. Brandschutzplatten, Mörtel, Spachtelmassen, Flanschdichtungen, etc.) und anderen schadstoffhaltigen Bauteilen (z. B. Alte Mineralwollen) untersucht. Diese Aspekte sind im Zuge eines Abbruchs bzw. einer Sanierung immer mit zu berücksichtigen.
Wir bieten Ihnen:
- Fachkundige Begutachtung von Brandschutzklappen mit Prüfung auf Asbesthaltigkeit
- Bewertung des aktuellen Zustands der asbesthaltigen Bauteile und Einstufung der Brandschutzklappen in Schadenskategorien / Prioritätsstufen entsprechend den GVSS-Handlungsempfehlungen
- Technische Untersuchungen im Umfeld der Klappen (Beprobung und Untersuchung von Materialproben)
- Schadstoffkataster
- Sanierungs- und Entsorgungskonzepte
- Arbeitsschutzkonzepte
- Ausschreibungen
- Projektsteuerung, Sanierungs-/Rückbauüberwachung
Wir sind vom Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) als „Sanierungsfachgutachter/-fachplaner“ für Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude und Anlagen zertifiziert.
Zudem ist die LGA-IUA als „Inspektionsstelle für Kontaminierte Bausubstanz und Bauabfälle“qualifiziert, Fremdüberwachungen durchzuführen und Aufgaben als Obergutachter zu übernehmen.
Herr Dr. Kisskalt ist vom Deutschen Abbruchverband (DA) als „Fachberater Abbruch“ in den Kategorien „Abbruch Allgemein“, „Gebäudeschadstoffe“ und „Abfallwirtschaft“ anerkannt.
Hier finden Sie unsere Zusammenfassung zum Thema „asbesthaltige Brandschutzklappen“.

Bernd Malkmus
Dipl.- Geol. (Univ.)
Tel.: +49 911 12076 112
Fax: +49 911 12076 110
Mobil: +49 151 16 76 50 43
Bernd.Malkmus@LGA-geo.de

Carmen Weiblen
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Mobil: +49 160 53 72 365
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LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
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