Weitere Zulassungen

LGA – Sachverständige
Unsere Sachverständigen wurden nach dem Erlangen von ausreichend Fachwissen bestellt, das sie sich durch entsprechende Schulungen und Weiterbildungen angeeignet haben. Sie sind zu neutraler und gewissenhafter Tätigkeit verpflichtet.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Untersuchung von Boden- und Grundwasserschäden, Herr Dr. Eberlein (Urkunde)
Die Industrie- und Handelskammern können herausragend qualifizierte Fachleute für bestimmte Themen als Sachverständige benennen („Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gemäß § 36 GewO“). Die Bestellung setzt eine positive Bewertung durch ein Fachgremium sowie eine Prüfung voraus.

Zertifizierter Kanalsanierungsberater (DWA), Herr Schillinger (Urkunde)
Herr Schillinger wurde vom DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) nach entsprechender Ausbildung und Prüfung als Zertifizierter Kanalsanierungsberater benannt. Er ist zudem als Ausbilder für die Themen Altlasten, Schadstoffe und Umweltschutz beim DWA tätig.

Beratender Geowissenschaftler BDG, Herr Dr. Kisskalt
Der BDG (Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler) vergibt diesen Titel für selbständig beratende Geowissenschaftler, die über eine langjährige Berufspraxis verfügen. Sie sind den Berufsregeln des BDG verpflichtet, so dass eine qualitativ hochwertige und die Kriterien des Berufsverbandes erfüllende Consultingleistung gewährleistet ist.

Beratender Ingenieur, Herr Dr. Kisskalt, Herr Carlo Schillinger
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau vergibt diesen Titel für selbständig beratende Ingenieure, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen.

Akademische(r) Geoinformatiker(in) Universität Salzburg, Frau Weiblen, Herr Struller
Die Ausbildung zum „Akademischen Geoinformatiker“ umfasst ein zweijähriges Fern- und Präsenzstudium an der Universität Salzburg. Die Absolventen besitzen umfassende Kenntnisse in den Bereichen Geographische Informationssysteme, Datenbanken, Datenvisualisierung, Fernerkundung und Kartographie.

Altlastenkoordinator gemäß DGUV-Regel 101-004 (ehemals BGR 128) „Kontaminierte Bereiche“
Alle unsere Mitarbeiter besitzen die Fachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 (ehemals BGR 128) (Berufsgenossenschaftliche Regel – Kontaminierte Bereiche). Sie dürfen Sanierungsarbeiten, bei denen Schadstoffe auftreten, hinsichtlich des Arbeits-, Immissions- und Umweltschutzes sachverständig planen und beaufsichtigen. Die TRGS 524 („Technische Regeln Gefahrstoffe – Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) ist eine Fortschreibung der DGUV-Regel 101-004. Die Fachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 deckt auch die Sachkunde gemäß TRGS 524 mit ab.

Probenahme gemäß LAGA PN 98
Alle unsere Sachverständigen haben diese Sachkundelehrgänge abgelegt.

LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH

Christian-Hessel-Str. 1
90427 Nürnberg

Tel: +49 911 12076 100
Fax: +49 911 12076 110
info@LGA-geo.de
bewerbung@LGA-geo.de

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