Brandschäden

Brandereignisse, sei es in Wohngebäuden oder in Gewerbe- und Industriebauten, sind immer mit der Entstehung von Schadstoffen verbunden. In erster Linie bilden sich Luftschadstoffe, deren Zusammensetzung und Menge von den Brandbedingungen und den am Brand beteiligten Materialien abhängt.
So können neben Kohlendioxid (CO2) unter anderem Kohlenmonoxid (CO), Nitrose-Gase (NOx), Schwefeldioxid (SO2), Schwefelwasserstoff (H2S), Chlor (Cl2), Chlorwasserstoff (HCl bzw. Salzsäure), Bromwasserstoff (HBr), Cyanwasserstoff (HCN bzw. Blausäure), Ammoniak (NH3) und Phosgen (COCl2) entstehen.

Lagerhalle nach einem Großbrand

Dach einer abgebrannten Lagerhalle

Vor allem beim Vorhandensein von Kunststoffen, Holzschutzmitteln, Elektrobauteilen und -geräten können zusätzlich Dioxine und Furane gebildet werden (polychlorierte Dibenzodioxine und -furane (PCDD/F), polybromierte Dibenzodioxine und -furane (PCDD/F)).

Organische Materialien führen bei der Verbrennung zur Entstehung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Diese werden an den Rußteilchen angelagert.

Durch Lösch- und Niederschlagswasser können diese Schadstoffe in die Kanalisation gelangen bzw. in gelöster Form in den Untergrund versickern. In diesem Fall stellen sie eine Gefährdung für Boden und Grundwasser dar. Im Löschwasser enthaltene Chloride können Bauteile (v. a. Beton) angreifen.

Neben den Brandschadstoffen sind im Gebäude auch Bauteile oder Lagerstoffe mit den gängigen Gefahrstoffen zu berücksichtigen (z. B. Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF), Chemikalien).

verrußte Oberflächen in Lagerhalle

Betonbinder mit Brandschäden

Für Maßnahmen und Tätigkeiten im Rahmen der Brandschadensanierung gilt die VdS-Richtlinie 2357. Sie stellt die allgemein anerkannte Regel der Technik dar.

Mit Ausnahme von kleinen Bränden ist demnach bei Brandschadensanierungen ein Sachverständiger hinzuzuziehen, der die Fachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 (ehemals BGR 128) besitzt. Die Fachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 deckt auch die Sachkunde gemäß TRGS 524 mit ab. Die beteiligten Sanierungsfachfirmen müssen diese Fachkunde ebenfalls besitzen.

Wir bieten Ihnen:

  • Bausubstanzuntersuchungen (Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte)
  • Technische Erkundung (Entnahme und Untersuchung von Materialproben)
  • Schadstoffkataster
  • Sanierungskonzepte
  • Arbeits- und Sicherheitspläne (A+S-Pläne)
  • Verwertungs- und Entsorgungskonzepte
  • Ausschreibungen
  • Projektsteuerung, Bauleitung, Bauüberwachung

Wir sind vom Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) als „Sanierungsfachgutachter/-fachplaner“ für Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude und Anlagen zertifiziert.

Zudem ist unser Institut als Inspektionsstelle für Kontaminierte Bausubstanz und Bauabfälle qualifiziert, Fremdüberwachungen durchzuführen und Aufgaben als Obergutachter zu übernehmen.

Dr. Jürgen Kisskalt

Geschäftsführer
Diplom Geologe

Tel.:   +49 911 12076 102
Fax:   +49 911 12076 110
Mobil: +49 170 33 20 493
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LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH

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