Fliegerbomben / Blindgänger

Die Kampfmittelräumdienste der Länder haben nach wie vor laufend mit blindgegangenen alliierten Sprengbomben zu tun. Zahlreiche Unglücke in den letzten Jahren verdeutlichen die enorme Gefahr, die von diesen Objekten noch immer ausgeht. Oft handelt es sich um „Zufallsfunde“ während Baumaßnahmen.
Doch sind diese Funde wirklich so „zufällig“ und steht man ihnen machtlos gegenüber? Und wer haftet bei einem Unfall?

In unserer Broschüre „Gefahr durch Fliegerbomben und was Sie tun können“ sind Informationen für Bauherrn zusammengestellt, was getan werden kann bzw. muss, um Schadensersatzansprüche oder gar strafrechtliche Folgen auszuschließen.

Ehemaliger Bombentrichter in einem Waldgebiet

Luftaufnahme von Nürnberg

Den ersten Schritt zur Abklärung eines Blindgängerverdachts bildet stets die Luftbildauswertung. Damit lassen sich zwar nur in den seltensten Fällen Blindgänger direkt ausmachen, dafür können aber bombardierte von nicht bombardierten Bereichen abgegrenzt werden.

Auf bombardierten Flächen ist automatisch Kampfmittelverdacht gegeben.

Arbeit- wie Auftraggeber haben nach Arbeitsschutzrecht Schutzpflichten gegenüber ihren Mitarbeitern bzw. dem ausführenden Unternehmen (Mitverantwortung des Bauherrn). Hierzu gehört das Baugrundrisiko mit dem darin eingeschlossenen Risiko „Kampfmittel“.

Nach Baustellenverordnung und Arbeitsschutzgesetz müssen alle Arbeiten nach dem Stand der Technik geplant und ausgeführt werden, damit Gefährdungen für Leben und Gesundheit vermieden werden. Hierfür ist eine Sicherheitsplanung erforderlich. Im Vorgriff einer Baumaßnahme in einem Gebiet mit Kampfmittelverdacht muss deswegen eine Ortung von Kampfmitteln nach dem Stand der Technik durchgeführt werden.

Blindgängerfund während Bauarbeiten

Blindgängerfund während Bauarbeiten

Bomben in Bauschuttaufbereitungsanlagen, wie im Jahr 2014 in Euskirchen, traten in den letzten Jahren vermehrt auf. Sie sind zweifellos ein Unding und zeugen von allzu nachlässigem Umgang mit dem Problem von Bombenblindgängern auf kampfmittelbelasteten Baustellen.

Ein Umdenken muss zeitnah erfolgen, damit nicht weitere Menschen ihr Leben verlieren. Hierbei ist jedoch nicht „schnell und billig gefragt“ gefragt, sondern Know-How.

Wir bieten Ihnen:

  • Historische Recherchen und Luftbildauswertungen
  • Gefährdungsabschätzungen
  • Konzepte zur technischen Kampfmittelräumung
  • Bauüberwachung

Laden Sie unserer Broschüre „Gefahr durch Fliegerbomben und was Sie tun können“ herunter.

Carlo Schillinger

Geschäftsführer, LBD
Diplom Geologe

Tel.:   +49 911 12076 101
Fax:   +49 911 12076 110
Mobil: +49 171 55 91 875
Carlo.Schillinger@LGA-geo.de

LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH

Christian-Hessel-Str. 1
90427 Nürnberg

Tel: +49 911 12076 100
Fax: +49 911 12076 110
info@LGA-geo.de
bewerbung@LGA-geo.de

Aktuelles

Impulse-Online
Impulse-Online

LGA Impulse - Online Ausgabe Mit der aktuellen...

Ältere Artikel