Altlasten-Management
Im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) wurde erstmals der Begriff „Altlast“ einheitlich definiert. Danach handelt es sich um eine schädliche Bodenveränderung, die vor Einführung des BBodSchG entstanden ist und von der eine Gefahr für Menschen, Pflanzen oder das Grundwasser ausgeht.
Altes Industriegelände mit Untergrundverunreinigungen
Boden mit Ölverunreinigung
Die Sanierung oder Sicherung ist gesetzliche Pflicht. Eigentümer einer Altlastenfläche können dabei ebenso sanierungspflichtig werden wie die Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung.
Nicht jede Bodenverunreinigung durch Mineralöle, Kraftstoffe, Schwermetalle oder dergleichen ist damit eine Altlast. Aber jede Kontamination kann den Wert einer Immobilie drastisch vermindern, weil die Entsorgung verunreinigter Böden oft erhebliche Kosten verursacht.
Die Sachverständigen der LGA -IUA beraten in guter Tradition der Landesgewerbeanstalt Bayern kompetent und unabhängig, wenn es darum geht, Erst-Einschätzungen für Flächen zu geben, Untersuchungen zu planen, behördliche Forderungen einzuordnen, Kosten aus Altlasten und Bodenkontaminationen zu ermitteln oder Planungen und Ausschreibungen für ein Flächenrecycling aufzustellen.
Unsere Stärke ist es, gemeinsam mit Ihnen Strategien für Untersuchungen, Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, die den gesetzlichen und ökonomischen Anforderungen gerecht werden. Und gerne steuern wir für Sie auch die fachliche Umsetzung der Planungen.
Bohrprofil mit schwarzem Organik- und Lösemittelhaltigem Horizont
Wir bieten Ihnen:
- Historische Recherchen und Luftbildauswertungen
- Orientierende und Detail-Erkundungen von Boden, Bodenluft, Wasser und Bausubstanz
- Gefährdungsabschätzungen für die Schutzgüter Mensch, Boden, Pflanze und Grundwasser
- Beweissichernde Untersuchungen (Belastungssituation zu einem definierten Zeitpunkt)
- Sanierungsuntersuchung, -planung, -ausschreibung und -durchführung, Sanierungsüberwachung von Altschäden mit Diesel / Heizöl
- Gerichtsgutachten
- Bewertung von Altlasten-Gutachten mit der unabhängigen Prüfung von rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Vorschlägen
Carlo Schillinger
Geschäftsführer, LBD
Diplom Geologe
Tel.: +49 911 12076 101
Fax: +49 911 12076 110
Mobil: +49 171 55 91 875
Carlo.Schillinger@LGA-geo.de
Thomas Struller
Sachverständiger §18 BBodSchG
(SG1 + SG2)
Diplom Geologe
Tel.: +49 911 12076 111
Fax: +49 911 12076 110
Mobil: +49 170 33 20 494
Thomas.Struller@LGA-geo.de
LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
Christian-Hessel-Str. 1
90427 Nürnberg
Tel: +49 911 12076 100
Fax: +49 911 12076 110
info@LGA-geo.de
bewerbung@LGA-geo.de
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