Im Auftrag des LfU: Radonmessungen in der Bodenluft
Verfasst am 19. Februar 2021
Im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), vollständig in Kraft getreten am 31.12.2018, wurden die deutschen Bundesländer dazu verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren sog. Radon-Vorsorgegebiete auszuweisen.
Vorsorge-Gebiete sind Regionen, in denen hohe Radon-Aktivitätskonzentrationen in der Bodenluft herrschen und für die erwartet wird, dass der gesetzlich festgesetzte Referenzwert von 300 Bq/m³ in der Innenraumluft in einer erheblichen Anzahl von Gebäuden (10 %) überschritten wird. In Bayern erfolgt die Festlegung der Vorsorgegebiete durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Prognose-Karten des Bundesamts für Stahlenschutz (BfS) zum Radonpotential in Deutschland sollten zuvor mit weiterführenden Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration in der Bodenluft verifiziert und verfeinert werden.

Messung der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft unter der Gebäudesohle mit dem AlphaGuard DF2000

Vorbereitung der Radon-Messung in einem Waldstück
Durch Radonmessungen und eine Bewertung der Bausubstanz hinsichtlich potenzieller Eindrinpfade prüfen wir, ob eine Radonproblematik vorliegt und ein Gesundheitsrisiko besteht. So lassen sich unnötige Risiken vermeiden. Unser Leistungsspektrum zum Thema Radon finden Sie hier.
Weiterführende Informationen geben das StMUV und BfS:
Info StMUV

Messung der Radon-Aktivitätskonzentration in der Bodenluft auf einem Kinderspielplatz
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