Steinschlagschutzzaun und was dann? Über die Notwendigkeit regelmäßiger Bauwerksinspektionen
Verfasst am 20. April.
An Sicherungsbauwerke (SiBW) gegen Stein- und Blockschlag werden hohe Anforderungen bezüglich Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit gestellt. Oft wird vergessen, dass mit dem Bau von Steinschlagschutzzäunen, Vernetzungen, Felsnägeln, Spritzbeton und Co. nicht per se ein Schutz für Jahrzehnte gegeben ist. Zur zuverlässigen Erfüllung ihrer Funktion sind regelmäßige Inspektion und bei Bedarf eine Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparatur) der SiBW erforderlich.
Bei den Inspektionen wird zwischen Erstaufnahme, Sichtung, Kontrolle, Prüfung und Sonderkontrolle unterschieden. Bei der Erstaufnahme wird das Bauwerk in Augenschein genommen und es werden alle bauwerksrelevanten Daten in einem Formblatt erfasst. Die jährliche Sichtung dient der Überprüfung auf evtl. stattgefundene Ereignisse und/oder größere Schäden (ggfs. mit Auswirkungen auf die Gebrauchstauglichkeit des SiBW). Die Sichtung dient auch dazu, das SiBW auf Bewuchs zu prüfen, der im Folgejahr eine zuverlässige Bauwerksinspektion behindern würde, sodass eine Freistellung rechtzeitig veranlasst werden kann. Sofern nach Einschätzung des Sachverständigen eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit des SiBW vorliegt oder ein Ereignis gemeldet wird, wird eine Sonderkontrolle des SiBW empfohlen. Die reguläre Kontrolle im 5-Jahresturnus ersetzt im entsprechenden Jahr die Sichtung und umfasst eine handnahe , bauwerksspezifische Inspektion. Die Prüfung im 10-Jahresturnus ersetzt Sichtung bzw. Kontrolle im entsprechenden Jahr. Die Prüfung wird wie die Kontrolle handnah und bauwerksspezifisch durchgeführt. Zusätzlich wird das Umfeld des SiBW auf relevante Veränderungen geprüft, um die fortwährende Geeignetheit und Gebrauchstauglichkeit des SiBW sicherzustellen.

Kontrolle an einem alten Sicherungsbauwerk
Die Inspektionen der vergangenen Monate zeigen die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Erstaufnahmen und regelmäßigen Inspektionen. So wurden auch dieses Jahr wieder zahlreiche „kleinere“ Mängel festgestellt, die von falsch montierten Drahtseilklemmen, fehlenden Bauteilen bis zu unvollständig verfüllten Bohrlöchern mit freiliegenden Ankern reichten und so die Gebrauchstauglichkeit des SiBW negativ beeinflussten. Sofern es sich bei den Mängeln nicht um Fremdeinwirkung handelt (fehlendes Bauteil, Diebstahl, Vandalismus), werden diese erfahrungsgemäß in der Regel kostenneutral durch die Baufirma behoben, vor allem wenn der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht wird.

Falsch montierte Drahtseilklemmen

Unvollständig verfülltes Bohrloch

Freiliegender Anker
Andere Mängel wiederum umfassten starke Korrosion an Bauwerken sowie ungeprüfte Bauwerke der Marke Eigenbau an absturzgefährdeten Felspartien oberhalb von Wohnbebauung. Hier können die Mängel zwar nicht mit einfachen Handgriffen behoben werden, jedoch sollte die Inspektion dennoch nicht gescheut werden. Denn letztendlich ist die Zustandsprüfung eines SiBW eng an die Versicherungs- und Haftungsfrage bei Eintritt eines Personen- und Sachschadens geknüpft.

Inspektion eines Sicherungsbauwerks mittels Drohnenbefliegung

Alte Metallspangen und Felsnägel, Kontrolle mittels Abseilen
Sprechen Sie uns gerne an, wenn:
- Sich auf Ihren Flurstücken SiBW unbekannten Alters und Ursprungs befinden
- Sie Bauherr von SiBW sind und bisher noch keine Inspektionen haben durchführen lassen
- Sie nicht sicher wissen, in welchem Zustand sich Ihre SiBW befinden
- Sie vor der Verjährungsfrist gegenüber Mängelansprüchen (bei Bauwerke gem. VOB/B §13 Abs. 4 vier Jahre nach Bauwerksabnahme) sicherstellen möchten, dass etwaige Mängelansprüche vor Ablauf der Gewährleistung geltend gemacht werden können
- Sie eine tabellarische Erfassung und räumliche Verortung Ihrer SiBW wünschen
- Sie für Ihre langfristige Planung einen Inspektionsplan für Ihre SiBW wünschen
- Sie in sonstiger Weise zu SiBW und Inspektionen beraten werden möchten
LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
Christian-Hessel-Str. 1
90427 Nürnberg
Tel.: +49 911 12076 100
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