HBCD
HBCD bzw. HBCDD steht für Hexabromcyclododecan und ist ein ringförmiges, bromiertes Kohlenwasserstoffmolekül. HBCD diente wegen seiner technischen Eigenschaften vorwiegend als Flammschutzmittel für Kunststoffe und kam daher vor allem in Gebäude-Dämmstoffen aus Polystyrol (EPS / XPS), teilweise auch in Verpackungskunststoffen (EPS) zum Einsatz. Im Mai 2013 wurde HBCD unter der internationalen Stockholm-Konvention als persistenter Schadstoff (POP) eingestuft. Daraus folgte ein weltweites Handels- und Verwendungsverbot (mit Übergangsfristen). Seit dem 22. März 2016 dürfen in der EU keine Produkte (Stoffe, Gemische und Erzeugnisse) mehr hergestellt und vertrieben werden, die mehr als 100 mg/kg HBCD enthalten. Eine zeitweise geltende Ausnahme für Polystyrol (EPS) endete am 21. Februar 2018. HBCD-haltige Dämmstoffe werden in Deutschland nicht als „gefährliche Abfälle“ eingestuft, es gelten jedoch ein Getrenntsammlungsgebot, ein Vermischungsverbot sowie Nachweis- und Registerpflichten.
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