Sofortmaßnahmen in der Oberpfalz: LGA eliminiert lokales Stein- und Blockschlagpotenzial
Verfasst am 18. Juni 2019
Am 05. Juni 2019 beräumten zwei Sachverständige der LGA an insgesamt fünf Felsmassiven in der Oberpfalz Steine und kleine Felsblöcke, von denen eine akute Gefährdung durch Stein- und Blockschlag ausging.
Der kurzfristige Abwurf der Felsobjekte resultierte aus der Gefährdungsstufe, die den Felsobjekten bei der Detailbegehung zugeordnet worden war: „Akute Gefährdung“ (5). Die Stufe 5 des 6-stufigen Bewertungsschemas erfordert eine kurzfristige Maßnahme mit Termin. Ausschlaggebend für die hohe Einstufung war weniger die Größe der einzelnen Objekte, sondern vor allen Dingen die hohe Wahrscheinlichkeit eines kurzfristigen Absturzes und die Nähe zu mäßig frequentierten Verkehrswegen. In Absprache mit dem Auftraggeber und Grundstückseigentümer und unter Einsatz mehrerer Absperrposten, die die Sturzflächen gegen Betreten sicherten, wurden die Felsobjekte in einer eintägigen Beräum-Maßnahme entfernt. Die Arbeiten erforderten aus Sicherheitsgründen an fast allen Standorten einen Seilzugang, der stets die Verwendung der gesetzlich geforderten Doppelseiltechnik (Tragseil und Sicherungsseil) einschließt.
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