Neue Mantelverordnung: Einführung der EBV, Anpassung von BBodSchV, DepV und GewAbfV

Verfasst am 04. Oktober 2022

Im Juli 2021 veröffentlichte der Gesetzgeber die neue Mantelverordnung („Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoff-Verordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“).

Die Regelungen der Mantelverordnung treten zwar erst am 01.08.2023 in Kraft, doch bereits bei aktuellen Ausschreibungen sowie bei Bauvorhaben, deren Ausführung vor diesem Stichtag beginnt können die neuen Vorgaben zu berücksichtigen sein. Neben Untersuchungsumfängen (Parameter) ändern sich unter anderem auch die Methoden zur Untersuchung, so dass alte Untersuchungsergebnisse (z. B. nach LAGA M20) dann nur bedingt vergleichbar sind.

Klassifikation von mineralischen Abfällen

Aufbereitung von Betonbruch

Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Der wichtigste Punkt ist die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), mit der erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (u. a. Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Boden und Baggergut, Gleisschotter) festgelegt werden. Die EBV löst damit unter anderem das LAGA-Merkblatt M20 ab.

Weitergehende Informationen zu den neuen Regelungen erhalten Sie hier.

Damit Sie eine Überblick über die wesentlichen Neuerungen bekommen und sich rechtzeitig vorbereiten können, haben wir eine Broschüre erstellt, die Sie hier herunterladen können:

Broschüre zur Neuen Mantelverordnung

 

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