Schadstoffsanierung

Bei vielen Gebäuden, die in die Jahre gekommen sind, werden Sanierungen notwendig (u. a. energetisch, brandschutztechnisch). Bei den damit verbundenen Umbaumaßnahmen muss in der Regel in die Bausubstanz eingegriffen werden.


Einhausung bei Gebäudesanierung



Wandputz mit Baggerfräse entfernt

In Zeiten von Wohnungsmangel und begrenztem Baugrund, vor allem in innerstädtischen und dicht besiedelten Bereichen, ist die Neunutzung / Wiedernutzung von Brachflächen und Altstandorten von Industrie und Gewerbe ein wichtiger Faktor. Oftmals ist hierzu ein Umbau oder ein Abbruch von (alter) Bausubstanz erforderlich.


Baumaterialien in Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten erweisen sich aufgrund enthaltener Schadstoffe oft als problematisch. Vor allem Bestandsgebäude aus den 1960er und 1970er Jahren sind hiervon besonders betroffen.
Teilweise können auch Kontaminationen durch die aktuelle oder frühere Nutzung (z. B. Verölungen in Werkstätten, Lösemittel) oder den Gebäudeunterhalt (Anstriche, Desinfektion) vorhanden sein.


Abschottung für Asbestsanierung



Abfräsen von teerhaltigem Bodenkleber

Um einen reibungsloseren und kosteneffektiveren Projektablauf zu ermöglichen, sind vorgeschaltet folgende Schritte bei Umbau- bzw. Abbruchmaßnahmen wichtig:
- Schadstofferkundung der Bausubstanz (inkl. Materialuntersuchungen) zu Beginn des Projektes
- Aufstellen eines Sanierungskonzeptes (wenn Schadstoffe ermittelt wurden)
- Schadstoffentfrachtung

Wir bieten Ihnen:
- Bausubstanzuntersuchungen (Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte)
- Sanierungskonzepte
- Arbeits- und Sicherheitspläne (A+S-Pläne)
- Verwertungs- und Entsorgungskonzepte
- Ausschreibungen
- Projektsteuerung, Bauleitung, Bauüberwachung
Wir sind vom Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) als „Sanierungsfachgutachter/-fachplaner" für Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude und Anlagen zertifiziert.
Zudem ist unser Institut als "Inspektionsstelle für Kontaminierte Bausubstanz und Bauabfälle"qualifiziert, Fremdüberwachungen durchzuführen und Aufgaben als Obergutachter zu übernehmen.