Brandschutzklappen-Inspektion

CEAG, HELIOS, KUFLER, NORDLUFT, SCHAKO, STADLER, STRULIK, TROX, WILDEBOER




Überblick über die wichtigsten Verwendungszeiträume:
- längstens bis 30.09.1984 (je nach Hersteller), TROX bis Juni 1981:
asbesthaltige Klappenblätter, Anschlagdichtungen und andere Bauteile - bis 31.07.1988 (TROX, SCHAKO), bis Mitte August 1988 (WILDEBOER):
asbesthaltige Anschlagdichtungen („Litaflex“), vereinzelt asbesthaltiger Faserzement - spätestens ab Anfang 1989 (bei allen Herstellern): asbestfrei




Die Asbest-Richtlinie sah bei ihrer Einführung 1989 eine pauschale Einstufung von asbesthaltigen Brandschutzklappen (ohne individuelle Überprüfung) in die Dringlichkeitsstufe III („Neubewertung langfristig erforderlich“, d. h. längstens nach 5 Jahren) ohne direkte Sanierungserfordernis vor. Grund war, dass im normalen Betrieb von nicht-beschädigten Klappenblättern und -dichtungen auszugehen war und dass diese nach damaliger Einschätzung kaum Fasern freisetzen.
Heute sind immer noch ca. 500.000 der alten asbesthaltigen Brandschutzklappen in Betrieb. Viele zeigen nach der langen Betriebsdauer deutliche Alterungserscheinungen (v. a. an den Anschlagdichtungen).



In den aktuellen „LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung“ des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) vom Oktober 2018 finden die neuen Erkenntnisse über das Faserfreisetzungspotenzial insbesondere bei Prüfungs-/ Wartungsarbeiten bereits Berücksichtigung.
Daneben sind auch die in der Gefahrstoffverordnung aufgeführten Schutzmaßnahmen bei Asbestexposition (Mehrkammerschleusen mit Unterdruckhaltung, etc.), die den Vorgaben der TRGS 519 für „Abbruch und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten“ (Abschnitt 14) entsprechen, zu berücksichtigen.
Durch die aktuellen gesetzlichen Vorgaben erhöht sich insgesamt der Aufwand für den Betrieb und die Instandhaltung (Funktionsprüfung) von asbesthaltigen Brandschutzklappen deutlich, so dass neben den Brandschutzaspekten mittlerweile eine Sanierung auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten empfehlenswert ist.


personenbezogene Messung während Wartungsarbeiten an Brandschutzklappen
Stand der Technik ist heute eine Einzelbeurteilung der Brandschutzklappen hinsichtlich ihres Zustandes durch einen Asbest-Sachverständigen und die Einstufung der Brandschutzklappen in Schadenskategorien in Abhängigkeit vom anzunehmenden Faserfreisetzungsrisiko.
Hierzu wird der Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) Anfang 2021 die „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen“ veröffentlichen, um Betreibern und Gebäudeeigentümern, Baufachleuten sowie Fachfirmen der Bereiche Brandschutz und Technische Gebäudeausrüstung einen praktikablen Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen zu ermöglichen, solange keine entsprechenden Vorgaben von staatlicher Seite und/oder den Berufsgenossenschaften vorliegen.
Da oftmals aus organisatorischen und finanziellen Gründen kein zeitgleicher Austausch aller Brandschutzklappen eines Gebäudes erfolgen kann, ist die mit der „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen“ eingeführte „Priorisierung“ durch den Asbest-Sachverständigen mit Empfehlung der Reihenfolge des Abbruchs bzw. der Sanierung sinnvoll. Dies dient zugleich als Grundlage für die Abstimmung zwischen Gebäudeeigentümer, Baubehörde und Brandschutz-Sachverständigen.
Im Rahmen der Inspektion durch den Asbest-Sachverständigen wird zudem das Umfeld der Brandschutzklappe dokumentiert (z. B. Zugänglichkeiten, Raummaße, etc.) sowie auf das Vorhandensein von weiteren asbestverdächtigen (z. B. Brandschutzplatten, Mörtel, Spachtelmassen, Flanschdichtungen, etc.) und anderen schadstoffhaltigen Bauteilen (z. B. Alte Mineralwollen) untersucht. Diese Aspekte sind im Zuge eines Abbruchs bzw. einer Sanierung immer mit zu berücksichtigen.
Wir bieten Ihnen:
- Fachkundige Begutachtung von Brandschutzklappen mit Prüfung auf Asbesthaltigkeit
- Bewertung des aktuellen Zustands der asbesthaltigen Bauteile und Einstufung der Brandschutzklappen in Schadenskategorien / Prioritätsstufen
- Technische Untersuchungen im Umfeld der Klappen (Beprobung und Untersuchung von Materialproben)
- Schadstoffkataster
- Sanierungs- und Entsorgungskonzepte
- Arbeitsschutzkonzepte
- Ausschreibungen
- Projektsteuerung, Sanierungs-/Rückbauüberwachung
Wir sind vom Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) als „Sanierungsfachgutachter/-fachplaner" für Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude und Anlagen zertifiziert.
Zudem ist die LGA-IUA als "Inspektionsstelle für Kontaminierte Bausubstanz und Bauabfälle"qualifiziert, Fremdüberwachungen durchzuführen und Aufgaben als Obergutachter zu übernehmen.
Herr Dr. Kisskalt ist vom Deutschen Abbruchverband (DA) als „Fachberater Abbruch" in den Kategorien „Abbruch Allgemein", „Gebäudeschadstoffe" und „Abfallwirtschaft" anerkannt.