Für mehr Sicherheit auf Baustellen: Ausbildung zum SiGeKo
Verfasst am .
Wir gratulieren Matthias Linzer zur erfolgreichen Teilnahme an dem viertägigen Lehrgang „Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für SiGe-Koordinatoren“ und der Prüfung gemäß RAB 30, Anlage B.
Damit hat Herr Linzer den ersten von zwei Grundlehrgängen in der Ausbildung zum SiGeKo abgeschlossen.
Laut der Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10. Juni 1998 ist der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen mehrere Arbeitgeber tätig werden, einen oder mehrere geeignete Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang „Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für SiGe-Koordinatoren“ und der zugehörigen Prüfung.
Um den umfangreichen Anforderungen an einen SiGeKo auf Baustellen gerecht zu werden, hat Matthias Linzer seine arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse im ersten von zwei Grundlehrgängen erweitert und Kompetenzen hinsichtlich des angewandten Arbeitsschutzes in verschiedensten Arbeitsbereichen erlangt. Diese Bereiche umfassen z. B. Erd- und Tiefbauarbeiten, Arbeiten in absturzgefährdetem Gelände, Montage-, Abbruch- und Sanierungsarbeiten, sowie Arbeiten unter Einsatz von Leitern, (Fahr)gerüsten, Hebebühnen, Maschinen und Geräten, und unter Gefährdung durch Elektrizität, Gefahrstoffe, Brand und Explosion.
Mit seinen fachlichen Qualifikationen wird Matthias Linzer künftig Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen kontrollieren, koordinieren und leiten und damit aktiv zu einer Verringerung des Unfall- und Gesundheitsrisikos auf Baustellen beitragen.
LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
Christian-Hessel-Str. 1
90427 Nürnberg
Tel: +49 911 12076 100
Fax: +49 911 12076 110
info@LGA-geo.de
bewerbung@LGA-geo.de
Aktuelles
VDI-Richtlinie zu asbesthaltigen BSK
Asbesthaltige Brandschutzklappen – Neue VDI Richtlinie...
Inhouse-Seminare
Inhouse-Seminare Verfasst am 05. März 2024.Zu...
Notifizierung nach LaborV
Notifizierung als Prüflaboratorium für...
Zulassung BBodSchG verlängert
Zulassung gemäß § 18 BBodSchG verlängert Verfasst am 14....
VDI-Richtlinie 6202 Blatt3
Gebäudeschadstofferkundung Asbest – VDI-Richtlinie 6202...