Asbest
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige kristallisierte Silikat-Minerale, die nach ihrer Aufbereitung technisch verwendbare Fasern unterschiedlicher Länge ergeben. Ein wichtiger Vertreter ist Chrysotil (Weißasbest).
Asbest wurde auch „Wunderfaser“ genannt, weil er eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist, hervorragend dämmt und die Asbestfasern zu Garnen versponnen und diese verwebt werden können. Mit diesen Voraussetzungen konnte sich Asbest u. a. in der Wärmedämmung, der Bauindustrie und für Textilien im Bereich des Arbeitsschutzes und der Filtration durchsetzen. Es fand vor allem in den 1960er und 1970er Jahren Verwendung in den verschiedensten Produkten, u. a. in Platten, Pappen, Bodenbelägen, Klebern, Mörteln, Spachtelmassen, Putzen, Schaumstoffen, usw. Aufgrund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, ist der Einsatz heute in vielen Staaten verboten. 1984 wurden in Deutschland schwach gebundene Asbestprodukte verboten. 1995 folgte ein weitgehendes Herstellungs- und Verwendungsverbot von asbesthaltigen Materialien bis auf sehr wenige Ausnahmen. In Europa kam es erst 2005 zu einem generellen Herstellungs- und Verwendungsverbot.
Aufgrund der weitverbreiteten Verwendung von Asbest in älteren Bauprodukten sind fachgutachterliche Erkundungen der Bausubstanz bei Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen in älteren Gebäuden anzuraten. Vor allem bei der Ertüchtigung der lüftungs- und brandschutztechnischen Ausstattung von Gebäuden (Heizungsanlagen, Brandschutzklappen, etc.) ist Asbest zunehmend ein Thema.
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